Unsere Schule

Modell der Schulgelderhebung

Unser Schulträger, das Bistum Fulda, unternimmt große Anstrengungen, um beste Unterrichtsvoraussetzungen für unsere Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das Bistum kann die damit verbundenen immensen Ausgaben allein nicht schultern. Aktuelle Entwicklungen, wie rasant steigende Energiekosten und hohe Inflation, haben den Schulträger nach Jahren der Stabilität und moderaten Anpassungen des Schulgeldes zu einer Änderung bei der Schulgelderhebung gezwungen, die Planungssicherheit für die nächsten Jahre bietet.

 

 

Seit dem Schuljahr 2026/2027 wird ein monatliches Schulgeld nach drei Einkommensgruppen gestaffelt erhoben. Hiermit wollen wir der jeweiligen Haushaltssituation der Familien Rechnung tragen und den sozialen Aspekt des Schulgeldes hervorheben.

 

Aktuelle Schulgeldstufen:

  • Einkommensstufe 1: 76 Euro
  • Einkommensstufe 2: 94 Euro
  • Einkommensstufe 3: 112 Euro

Durch eine freiwillige Selbsteinschätzung mit Hilfe der hier bereitgestellten Excel-Tabelle kann eine Zuordnung jederzeit überprüft und die Zuordnung zu einer anderen Einkommensgruppe vorgenommen werden, beispielsweise bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse. Das Ergebnis der Selbsteinschätzung wird dem Schulträger über das Formular „SEPALastschriftmandat zum Einzug von Schulgeld“ mitgeteilt.

 

Durch eine freiwillige Selbsteinschätzung mit Hilfe der hier bereitgestellten Excel-Tabelle kann eine Zuordnung jederzeit überprüft und die Zuordnung zu einer anderen Einkommensgruppe vorgenommen werden, beispielsweise bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse. Das Ergebnis der Selbsteinschätzung wird dem Schulträger über das Formular „SEPALastschriftmandat zum Einzug von Schulgeld“ mitgeteilt.

 

Excel-Tabelle (als Download) zur Überprüfung der Selbsteinschätzung:

 

 Tabelle als Excel-Datei

 

Erläuterungen zum Verfahren der Selbsteinschätzung (als Download):

 

 Erläuterungen zum Verfahren und zur Tabelle - FAQ

 

SEPALastschriftmandat zum Einzug von Schulgeld (als Download):

 

 Formular SEPALastschriftmandat

 

Aufgrund aktuell schon eingetretener und zukünftiger Entwicklungen wird das Schulgeld bis zum Schuljahr 2028/2029 schrittweise angehoben. In der Tabelle finden Sie die verbindlichen Zahlen für das Schulgeld in den kommenden Jahren bis zum Schuljahr 2028/2029.

 

 Tabelle zur Schulgeldanpassung

 

Auf Antrag, der an den Schulträger zu richten ist, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Schulgeldzahlung.

 

Die Möglichkeiten einer Schulgeldbefreiung bzw. Reduzierung des Schulgeldes gilt weiterhin und kann in unvorhersehbaren Notfällen (wie z.B. plötzlicher Arbeitsplatzverlust) zeitnah erfolgen. Zugleich bitten wir darum, auch Faktoren im Blick zu haben, die sich positiv auf ihr Haushaltseinkommen auswirken (Wiedereinstieg in den Beruf etc.) und die ggf. zu einer Veränderung der Selbsteinschätzung führen. Es geht dem Schulträger darum, dass jeder seinen Beitrag für den Erhalt und die Qualität der Schule beisteuern kann, so wie es die persönliche Situation ermöglicht.

 


Bei Fragen steht unser Sekretariat zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktinformationen.

HAUPTMENU

KONTAKTINFOS

Ursulinenschule

Neustädter Straße 39
34560 Fritzlar

Telefon:
05622 9996-0

E-Mail: 
poststelle9233@schule.hessen.de